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Ihr gutes Recht im Schadensfall

Ist ein Haftpflichtschadenfall eingetreten, legt die deutsche Rechtsprechung fest, dass Sie als Geschädigter so gestellt werden müssen, als wäre kein Unfallereignis eingetreten. Konkret bedeutet dies, dass die KFZ-Versicherung des Verursachers mit einer Kostenregulierung die Pflichten des Unfallgegners übernimmt. Somit steht Ihnen eine komplette Übernahme aller Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu, die sich aus anfallenden Kosten, einschließlich Rechtsanwaltshonorare, ergeben.

SchadenschnelldienstNach einem unverschuldeten Unfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro).

 

Fragen Sie mich!

Und das so früh wie möglich nachdem der Unfall passiert ist. Gerne gebe Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens.

 


Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.

Üblicherweise hören die Geschädigten von den Sachbearbeitern der Versicherer Sätze wie: "Ein Kostenvoranschlag ist völlig ausreichend!" oder  "Ein Gutachten bezahlen wir sowieso nicht!"


Ihr Schaden: Ihr Recht.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft. Es existieren keine Fotos und es werden keinerlei Aussagen über eine Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Ausfallzeiten werden ebenso wenig beziffert wie Wiederbeschaffungswert oder Restwert.
Wollen Sie dies alles dem Versicherer Ihres Unfallgegners überlassen?


Sichern Sie Ihre Schadensersatzansprüche.

Die vollständige Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen gewährleistet, dass Ihnen die Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist ein Vorschaden im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten mit Fotos kann dem Käufer der genaue Schadenumfang und der Reparaturweg belegt werden.